DER BETRIEBSRAT Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben unterschiedliche Interessen. In diesem Verhältnis ist es für die einzelnen Arbeitnehmer schwer, sich allein mit dem Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck wurde schon sehr früh der Betriebsrat eingeführt – dieser ist die Interessenvertretung der gesamten Belegschaft.
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Ältere Beiträge geben daher nicht immer den zwischenzeitlich erreichten Stand der arbeits- und sozialrechtlichen Diskussion wieder.
Da die Beiträge aktualitätsbedingt auf teilweise unvollständigen Informationen beruhen (insbesondere auf gerichtlichen Pressemeldungen über Urteile, die im Volltext noch nicht vorliegen), haben sie oft vorläufigen Charakter.
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Entwicklungen in der Rechtssprechung, insbesondere zu Urteilen und zu Arbeits-, Zivil- und Sozialrecht. Da die Beiträge aktualitätsbedingt auf teilweise unvollständigen Informationen beruhen (insbesondere auf gerichtlichen Pressemeldungen über Urteile, die im Volltext noch nicht vorliegen), haben
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