Das Migrationsrecht umfasst einen Teilbereich des öffentlichen Rechts und regelt die Beziehung zwischen dem Staat in Gestalt einer Behörde (Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auswärtiges Amt, Konsulate und Botschaften) und dem Bürger, in der Regel dem Ausländer.
Es regelt hauptsächlich die Möglichkeiten der erlaubten Einreise und der Dauer des Aufenthaltes von Ausländern in das Bundesgebiet, aber auch die Beschäftigungsmöglichkeiten sowie das Staatsangehörigkeitsrecht.
Dabei umfasst es – neben den nationalen Regelungen wie dem Aufenthaltsgesetz, dem Staatsangehörigkeitsgesetz sowie der Beschäftigungsverordnung – auch internationales Recht. Geregelt wird hier vor allem EU-Recht, wie zum Beispiel Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern sowie deren Angehörigen, das EU-Visarecht und das Assoziierungsabkommen EWG/Türkei.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zu:
- Fachkräfteeinwanderung (z.B. Akademiker, Fachkräfte mit Berufsabschluss, Spezialitätenköche)
- Assoziierungsabkommen EWG / Türkei, ARB 1/80
- Familienzusammenführung
- Visum zu Besuchs- und Geschäftszwecken
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthaltserlaubnisse
- EU-Freizügigkeitsrechte
- Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung
- Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
- Erlöschen des Aufenthaltstitels wegen Auslandsaufenthalt von länger als sechs Monaten
- Remonstrationsverfahren (Widerspruchsverfahren) nach Ablehnung eines Visums
- Westbalkanregelung (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien)
- Werkvertragsarbeitnehmerabkommen (Türkei, Serbien, Bosnien und Herzegowina und Mazedonien)