Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat auf der einen Seite und dem Bürger auf der anderen Seite.
Dabei kann sowohl der Staat, in Gestalt einer Behörde, vom einzelnen Bürger ein bestimmtes Handeln, Dulden oder Unterlassen fordern und die Nichtbeachtung mit Rechtsfolgen verknüpfen.
Aber auch der einzelne Bürger kann vom Staat etwas fordern. Sofern er einen Anspruch auf das Begehrte hat, hat ihm der Staat diesen zu gewähren.
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