Die Spezialisierung unserer Anwaltskanzlei und unsere langjährige Erfahrung
ermöglichen uns eine qualifizierte Vertretung in den Rechtsgebieten
Arbeitsrecht – Sozialrecht – Migrationsrecht – Verwaltungsrecht.

Wir freuen uns, Sie bei uns zu begrüßen.

Das Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten im Job, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Das Sozialrecht regelt die Ansprüche der Bürger gegenüber dem Staat.

Das Migrationsrecht regelt hauptsächlich die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigungsmöglichkeiten von Ausländern sowie das Staatsangehörigkeitsrecht.

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Bürger und dem Staat, sowie die Organisation der Verwaltung und das Verhältnis der einzelnen Institutionen zueinander.

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